Rechtsprechung
LG Kassel, 04.10.2005 - 3 T 743/05 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 114 ZPO
Prozesskostenhilfe für Mobiliarzwangsvollstreckung: Bewilligungsvoraussetzungen bei Übergang der Unterhaltsforderung auf das Jugendamt - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anforderungen an die hinreichend bestimmte Bezeichnung von beabsichtigten Zwangsvollstreckungsmaßnahmen im Rahmen des Antrags auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe; Darlegungsanforderungen im Hinblick auf die Erfolgsaussichten einer beabsichtigten ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Kassel, 04.08.2005 - 630 M 880/05
- LG Kassel, 04.10.2005 - 3 T 743/05
Papierfundstellen
- FamRZ 2006, 494
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 18.07.2003 - IXa ZB 124/03
Beiordnung eines Rechtsanwalts im Verfahren der Zwangsvollstreckung
Auszug aus LG Kassel, 04.10.2005 - 3 T 743/05
Dabei kann dahinstehen, ob - anders als für das Immobiliarzwangsvollstreckungsverfahren (vgl. BGH NJW 2003, 3136; Kammer, Beschluss v. 30.1.2001, Az.: 3 T 51/01; Beschluss v. 22.10.2003, Az.: 3 T 563/03) - im Hinblick auf § 119 II ZPO n. F. inzwischen eine pauschale Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das gesamte Mobiliarzwangsvollstreckungsverfahren in Betracht kommt, oder ob sich die Erfolgaussichten der Zwangsvollstreckung notwendig nur einzelmaßnahmenbezogen beurteilen lassen (vgl. hierzu BGH NJW 2003, 3136; Kammer, Beschluss v. 22.10.2003, Az.: 3 T 563/03;… Zöller, ZPO, § 119 Rdnr. 33 m. w. N.).Da aus den vorstehend genannten Gründen die Bewilligung von Prozesskostenhilfe zu Recht abgelehnt wurde, kommt es nicht mehr darauf an, ob die Gläubiger, was weitergehend für die Beiordnung eines Rechtsanwalts erforderlich wäre (BGH NJW 2003, 3136; FamRZ 2003, 1921), dargetan haben, dass letzteres im konkreten Fall im Hinblick auf die zu bewältigende Rechtsmaterie und die persönlichen Fähigkeiten der Gläubiger erforderlich ist.
- BGH, 23.02.2005 - XII ZR 114/03
Obliegenheit des Unterhalstsschuldners, zur Sicherung der Unterhaltsansprüche …
Auszug aus LG Kassel, 04.10.2005 - 3 T 743/05
Zudem bedarf es zur Beurteilung der Zwangsvollstreckung in das Vermögen des Schuldners Informationen darüber, inwieweit die Gläubiger im Hinblick auf die mögliche Überleitung des Anspruchs auf das Jugendamt überhaupt noch vollstreckungsbefugt sind, ob das Verbraucherinsolvenzverfahren über das Vermögen des Schuldners eröffnet wurde und inwieweit massefremdes Vermögen existieren könnte, in das die Zwangsvollstreckung auch noch während der Verbraucherinsolvenz betrieben werden könnte (vgl. BGH NJW 2005, 1279 ff.; OLG Koblenz MDR 2005, 514). - BGH, 25.09.2003 - IXa ZB 192/03
Voraussetzungen der Beiordnung eines Rechtsanwalts für …
Auszug aus LG Kassel, 04.10.2005 - 3 T 743/05
Da aus den vorstehend genannten Gründen die Bewilligung von Prozesskostenhilfe zu Recht abgelehnt wurde, kommt es nicht mehr darauf an, ob die Gläubiger, was weitergehend für die Beiordnung eines Rechtsanwalts erforderlich wäre (BGH NJW 2003, 3136; FamRZ 2003, 1921), dargetan haben, dass letzteres im konkreten Fall im Hinblick auf die zu bewältigende Rechtsmaterie und die persönlichen Fähigkeiten der Gläubiger erforderlich ist. - OLG Koblenz, 29.11.2004 - 7 UF 900/04
Vereinfachtes Kindesunterhaltsverfahren: Auskunftspflicht des …
Auszug aus LG Kassel, 04.10.2005 - 3 T 743/05
Zudem bedarf es zur Beurteilung der Zwangsvollstreckung in das Vermögen des Schuldners Informationen darüber, inwieweit die Gläubiger im Hinblick auf die mögliche Überleitung des Anspruchs auf das Jugendamt überhaupt noch vollstreckungsbefugt sind, ob das Verbraucherinsolvenzverfahren über das Vermögen des Schuldners eröffnet wurde und inwieweit massefremdes Vermögen existieren könnte, in das die Zwangsvollstreckung auch noch während der Verbraucherinsolvenz betrieben werden könnte (vgl. BGH NJW 2005, 1279 ff.; OLG Koblenz MDR 2005, 514).
- OLG Schleswig, 14.04.2010 - 2 W 52/10
Beiordnung eines Rechtsanwalts im Verfahren über die Eintragung einer …
Die umfassende rechtliche Beratung über die Voraussetzungen und Erfolgsaussichten einer erfolgreichen Vollstreckung kann nicht über die Prozesskostenhilfe gewährt werden, sondern nur mittels der eventuell zu beanspruchenden Beratungshilfe (vgl. LG Kassel, FamRZ 2006, S. 494 f.). - OLG Hamm, 17.06.2011 - 15 W 650/10
Anwaltsbeiordnung bei Verfahrenskostenhilfe für Zwangshypothek
Denn die umfassende rechtliche Beratung über die Einleitung von Vollstreckungsmaßnahmen sowie Voraussetzungen und Erfolgsaussichten einer Vollstreckung kann nicht über die Verfahrenskostenhilfe gewährt werden, sondern nur mittels der staatlichen Hilfe in Form der vom Rechtsberatungsgesetz gewährten Hilfe (vgl. OLG Schleswig a.a.O. unter Hinweis auf LG Kassel FamRZ 2006, 494).